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   BAG, 30.06.1994 - 8 AZR 254/93   

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BAG, 30.06.1994 - 8 AZR 254/93 (https://dejure.org/1994,13939)
BAG, Entscheidung vom 30.06.1994 - 8 AZR 254/93 (https://dejure.org/1994,13939)
BAG, Entscheidung vom 30. Juni 1994 - 8 AZR 254/93 (https://dejure.org/1994,13939)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beendigung eines Arbeitsverhältnis eines Lehrers durch eine ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Eignung eines Lehrers aus der ehemaligen DDR für den hiesigen Schuldienst - Zulässigkeit einer ordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnis in der öffentlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 356/92

    Einigungsvertrag - mangelnde persönliche Eignung

    Auszug aus BAG, 30.06.1994 - 8 AZR 254/93
    Er muß insbesondere die Gewähr dafür bieten, daß er in Krisenzeiten und ernsthaften Konfliktsituationen zu den Grundwerten der Verfassung steht (BVerfG Beschluß vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG; BAG Urteil vom 18. März 1993 - 8 AZR 356/92 - AP Nr. 12 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu B III 1, 2 der Gründe).

    Die Regelung in Abs. 4 Ziff. 1 EV zwingt den öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber im übergeordneten staatlichen Interesse nicht, gleichsam die rechtsstaatliche Einstellung eines Arbeitnehmers in jedem Falle zunächst zu erproben (BAG Urteil vom 18. März 1993, a.a.O.).

  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus BAG, 30.06.1994 - 8 AZR 254/93
    Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition (vgl. BVerfGE 2, 1 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51] - Leitsatz 2 -).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BAG, 30.06.1994 - 8 AZR 254/93
    Er muß insbesondere die Gewähr dafür bieten, daß er in Krisenzeiten und ernsthaften Konfliktsituationen zu den Grundwerten der Verfassung steht (BVerfG Beschluß vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG; BAG Urteil vom 18. März 1993 - 8 AZR 356/92 - AP Nr. 12 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu B III 1, 2 der Gründe).
  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus BAG, 30.06.1994 - 8 AZR 254/93
    Es gelten nicht die Grundsätze für Einstellungen in den öffentlichen Dienst, sondern die für Kündigungen (vgl. zum Beurteilungsspielraum BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 a aa der Gründe; BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - AP Nr. 3 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu III der Gründe; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG. betr. die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Volksschulen; BVerwG Urteil vom 28. November 1980 - 2 C 24.78 - AP Nr. 12 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Entlassung eines Beamten auf Probe), denn durch eine auf Abs. 4 Ziff. 1 EV gestützte Kündigung wird in besonderer Weise in das Grundrecht der Berufsfreiheit des einzelnen Beschäftigten eingegriffen.
  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78

    Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit

    Auszug aus BAG, 30.06.1994 - 8 AZR 254/93
    Es gelten nicht die Grundsätze für Einstellungen in den öffentlichen Dienst, sondern die für Kündigungen (vgl. zum Beurteilungsspielraum BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 a aa der Gründe; BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - AP Nr. 3 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu III der Gründe; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG. betr. die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Volksschulen; BVerwG Urteil vom 28. November 1980 - 2 C 24.78 - AP Nr. 12 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Entlassung eines Beamten auf Probe), denn durch eine auf Abs. 4 Ziff. 1 EV gestützte Kündigung wird in besonderer Weise in das Grundrecht der Berufsfreiheit des einzelnen Beschäftigten eingegriffen.
  • BAG, 28.01.1993 - 8 AZR 169/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 30.06.1994 - 8 AZR 254/93
    Es gelten nicht die Grundsätze für Einstellungen in den öffentlichen Dienst, sondern die für Kündigungen (vgl. zum Beurteilungsspielraum BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 a aa der Gründe; BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - AP Nr. 3 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu III der Gründe; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG. betr. die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Volksschulen; BVerwG Urteil vom 28. November 1980 - 2 C 24.78 - AP Nr. 12 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Entlassung eines Beamten auf Probe), denn durch eine auf Abs. 4 Ziff. 1 EV gestützte Kündigung wird in besonderer Weise in das Grundrecht der Berufsfreiheit des einzelnen Beschäftigten eingegriffen.
  • BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 456/82

    Ordentliche Kündigung eines im Angestelltenverhältnis beschäftigten

    Auszug aus BAG, 30.06.1994 - 8 AZR 254/93
    Es gelten nicht die Grundsätze für Einstellungen in den öffentlichen Dienst, sondern die für Kündigungen (vgl. zum Beurteilungsspielraum BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 a aa der Gründe; BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - AP Nr. 3 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu III der Gründe; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG. betr. die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Volksschulen; BVerwG Urteil vom 28. November 1980 - 2 C 24.78 - AP Nr. 12 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Entlassung eines Beamten auf Probe), denn durch eine auf Abs. 4 Ziff. 1 EV gestützte Kündigung wird in besonderer Weise in das Grundrecht der Berufsfreiheit des einzelnen Beschäftigten eingegriffen.
  • BAG, 17.02.1994 - 8 AZR 194/93

    Fehlen der persönlichen Eignung für eine Tätigkeit als Lehrer - Zweifel an der

    Auszug aus BAG, 30.06.1994 - 8 AZR 254/93
    Die Tätigkeit als Kreisschulinspektor ist zwar an sich geeignet, die besondere Identifikation mit dem SED-Staat zu belegen und dadurch die Nichteignung für den Lehrerberuf zu indizieren (vgl. dazu Senatsurteile vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 658/92 - und vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 194/93 - beide n.v.), doch ist die Würdigung des Berufungsgerichts, im Falle des Klägers sei die besondere Identifikation ausgeschlossen, revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.
  • BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 658/92

    Wirksamkeit einer ordentlichen (fristgemäßen) Kündigung - Unterstützung des

    Auszug aus BAG, 30.06.1994 - 8 AZR 254/93
    Die Tätigkeit als Kreisschulinspektor ist zwar an sich geeignet, die besondere Identifikation mit dem SED-Staat zu belegen und dadurch die Nichteignung für den Lehrerberuf zu indizieren (vgl. dazu Senatsurteile vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 658/92 - und vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 194/93 - beide n.v.), doch ist die Würdigung des Berufungsgerichts, im Falle des Klägers sei die besondere Identifikation ausgeschlossen, revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.
  • BAG, 18.04.1996 - 8 AZR 13/94
    Dieses Ergebnis ist bereits deshalb zutreffend, weil allein die Tätigkeit der Klägerin als Schulinspektorin und Leiterin der Schulinspektion des Kreises F. nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 658/92 -;, zu B II 3 der Gründe; vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 194/93 -;, zu B I 2 der Gründe; vom 30. Juni 1994 - 8 AZR 254/93 -;; vom 27. April 1995 - 8 AZR 275/93 - jeweils nicht veröffentlicht) eine mangelnde persönliche Eignung im Sinne von Abs. 4 Ziff. 1 EV indiziert.
  • BAG, 26.09.1996 - 8 AZR 890/94
    Wer längere Zeit dieses Amt ausgeübt hat, bei dem kann angenommen werden, daß er sich mit den Zielen des SED-Staates besonders identifiziert hat, was ihn nun für die Tätigkeit als Lehrer ungeeignet machen kann (vgl. schon Senatsurteile vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 658/92 - n.v., zu B II 3 der Gründe; vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 194/93 - n.v., zu B I 2 b der Gründe; vom 30. Juni 1994 - 8 AZR 254/93 - n.v., zu B I 2 der Gründe; vom 27. April 1995 - 8 AZR 275/93 - n.v., zu B I 2 der Gründe; Urteil des Zweiten Senats vom 31. Mai 1995 - 2 AZR 863/93 - n.v., zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 12.07.1995 - 2 AZR 255/94
    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß schon die langjährige Tätigkeit der Klägerin als Schulinspektorin eine besondere Identifikation mit dem SED-Staat belegt und damit eine Nichteignung für den Lehrerberuf im Sinne von Abs. 4 Ziff. 1 EV indiziert (vgl. Urteile des BAG vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 658/92 - n.v., zu II 3 der Gründe; vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 194/93 - n.v. und vom 30. Juni 1994 - 8 AZR 254/93 - n.v.).
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